DFB-Sportgerichtsurteil:
340.000 Euro Geldstrafe für Union
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 340.000 Euro belegt.
Dem Verein wird nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 113.000 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden, was dem DFB bis zum 31.12.2026 nachzuweisen wäre.
In der 9. Minute des Bundesligaspiels gegen Eintracht Frankfurt am 06.02.2026 zündeten Berliner Zuschauer mindestens 200 Bengalische Feuer. Das Spiel musste aufgrund dessen für annähernd sieben Minuten unterbrochen werden.
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VereinSaison 2025/26